Fahrerlaubnisklassen


B

  • Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Beförderungen von maximal 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Inbegriffen sind die Fahrerlaubnisklassen L und AM

Wir bilden auf Schaltung und auf Automatik aus | Mindestalter: 16 Jahre

B96 

  • Klasse B mit Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Fahrzeugkombination bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Nur eine Fahrerschulung/Keine Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre

B197 

  • Damit erhältst du in Deutschland die Berechtigung auch ein Schaltwagen zu fahren, selbst wenn du auf einem Automatikfahrzeug deine Prüfung getätigt hast.
  • Schaltkompetenzprüfung durch eine Fahrlehrer 

Mindestalter: 16 Jahre

BE

  • Klasse B mit Anhänger mit mehr als 750 kg bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Fahrzeugkombination bis 7.000 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Nur eine praktische Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre




Weitere Kurse

Wir bieten dir auch die Weiterbildung und BGQ an um mit dem Führerschein auch gewerblich tätig zu werden.

C1    

  • Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Beförderungen von maximal 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B notwendig

C   

  • Kraftfahrzeuge über 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Beförderungen von maximal 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18/21 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B notwendig

CE   

  • Kraftfahrzeuge über 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse 
  • Beförderungen von maximal 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18/21 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C notwendig




Weitere Kurse

Wir bieten dir auch die Weiterbildung und BGQ an um mit dem Führerschein auch gewerblich tätig zu werden.

   

  • Beförderungen von mehr als 16 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18/23 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B notwendig



   

  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit

Mindestalter: 16 Jahre

   

  • selbstfahrende Futtermischwagen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h,
  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h mit Anhänger,
  • die jeweils zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre